Beitragsordnung des offiziellen Borussia Mönchengladbach-Fanclubs „Nienkärkske Wind 1995 e.V.“
1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
1a) 1.Vorsitzender: Daniel Wilmer
1b) 2. Vorsitzender: Marc Reekers
1c) 1. Kassierer: Rolf Beckmann
1d) 2. Kassierer: Thomas Beckwermert
1e) Schriftführer/Geschäftsführer: Hermann Niemeyer
2) Das Geschäftskonto ist eingerichtet bei der Sparkasse Neuenkirchen. Unterschriftsberechtigt ist der Kassierer.
3) Für alle Personen, die dem Fanclub Nienkärkske Wind 1995 e.V. (nachfolgend BFC-NKW´95 genannt) beitreten wollen, wurden folgende Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft beschlossen: - Der Antrag muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden und unterschrieben sein. - Die Satzung / Beitragsordnung muss durch Unterschrift bestätigt sein. - In Verbindung mit dem Antrag muss eine Einzugsermächtigung für die Club-Beiträge erteilt werden. Erst wenn alle vorgenannten Bedingungen erfüllt sind, wird die Mitgliedschaft erreicht. Der Beitrittsbetrag wie auch der halbjährliche Beitrag werden, auch bei Austritt aus den BFC-NKW´95 nicht zurück erstattet.
4) Der Beitrag beträgt:
0-15 Jahre beitragsfrei
16-18 Jahre 7,50 Euro halbj.
ab 18 Jahre 30,00 € halbj.
4a) Karten und Busbestellungen Die Karten und das Busfahrgeld werden vom Konto des Bestellers abgebucht. (Für alle bestellten Karten und reservierten Busplätze) Bei der Bestellung der Karten müssen folgende Angaben gemacht werden: - Name und Geburtsdatum pro Kartenbestellung - Mitglied oder Nichtmitglied des BFC NKW 95 Die Karten werden zeitnah nach dem Eingang beim BFC NKW 95 vom Konto abgebucht!
5) Kommt ein Mitglied in Zahlungsverzug und reagiert auch nicht auf die dritte Ermahnung, so bedingt dies den zwangsweisen Ausschluss aus den BFC-NKW´95 durch den Vorstand. Es werden sofort alle ausstehenden Beiträge fällig, die bis zum Datum des Ausschlusses offen sind. Danach erlischt jegliche Verpflichtung an den BFC-NKW´95.
6) Als Mahngebühren werden 3,-€ je Mahnschreiben festgelegt. Alle Kosten eines Mahn- oder Vollstreckungsverfahrens gehen zu Lasten des betreffenden Mitgliedes und werden, wenn nötig, zwangsweise auf dem Rechtsweg eingezogen.
7) Ein fristloser Ausschluss nach schwerwiegendem Vorfall durch den Vorstand ist möglich. (Bemerkung: Es gibt im Vereinswesen keine Kündigung, nur den rechtmäßigen Austritt oder Ausschluss durch die Organe). Über die Schwere eines Vergehens entscheidet allein der Vorstand. Alle bis zum Datum des zugestellten fristlosen Ausschlusses bestehenden Zahlungsverpflichtungen an den BFC-NKW´95 werden sofort fällig. Danach erlischt jegliche Verpflichtung an den Verein.
8) Als Verbindungsglied zwischen dem Schatzmeister des BFC-NKW´95 und den Mitgliedern werden zwei ehrenamtliche und voneinander unabhängige Kassenprüfer gewählt. Dieses geschieht auf der jährlichen Mitgliederhauptversammlung ( MHV). Die Kassenprüfer werden im jährlichen Versatz für jeweils 2 Jahre gewählt. Die gewählten Kassenprüfer haben die Pflicht, unabhängig voneinander das Geschäftskonto sowie den Kassenbestand des BFC-NKW´95 zu prüfen und einen mit Ort, Datum und Unterschrift versehenen Prüfungsbericht auf der nächsten MHV den anwesenden Mitgliedern vorzulegen, ersatzhalber vorzutragen. Diese Kontrollfunktion kann auch durch einen Steuerberater, der durch den Vorstand auszuwählen ist, übernommen werden.
9) Jedes Mitglied ist verpflichtet, an der Mitgliederhauptversammlung teilzunehmen, um sein Stimmrecht in Anspruch nehmen zu können. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Wir verweisen hier auf die entsprechenden Paragraphen der Clubsatzung.
10) Diese Beitragsordnung ist gültig bis zur nächsten MHV der Clubsatzung.